Vom Hirntod zur Organspende
Die Entscheidung, ob ein Mensch hirntot, also irreversibel ohne jede Bewusstseinsleistung ist, wird nicht leichtfertig getroffen. Zwei Ärzte, die nicht dem Transplantationsteam angehören, müssen den Hirntod unabhängig voneinander feststellen. Gekennzeichnet ist der Hirntod durch den Ausfall sämtlicher Hirnstammreflexe einschließlich der Spontanatmung. Um jeden Irrtum auszuschließen, wird der Hirntod durch weitere Verfahren wie Nulllinien-EKG oder Hirnszintigraphie bestätigt.
DSO übernimmt Vermittlung
Ist der Hirntod festgestellt und protokolliert, wird die DSO eingeschaltet. Sie übernimmt die Vermittlung zwischen Spender- und Empfängerklinik und die Information der Angehörigen. Stehen die…
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