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Vom Notdienst befreit?

Frage von Dr. G. H. aus M.:
Ein Kollege aus unserem Notdienstbezirk hatte vor zwei Jahren einen Herzinfarkt. Er macht seine Landarztpraxis weiter, aber keinen Notdienst. Geht das?

Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Rechtsanwalt und Arzt,
München:

Grundsätzlich sind alle niedergelassenen Vertragsärzte verpflichtet, an einem Notfalldienst teilzunehmen. Der ärztliche Notfalldienst konkretisiert die in der Zulassung enthaltene Sozialbindung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen oder Ärztekammern können die Teilnahme jedoch ablehnen, wenn der Arzt zur Wahrnehmung des Notfalldienstes nicht geeignet ist. Das Bundessozialgericht hat 1971 entschieden, dass derjenige geeignet ist, der den typischen Notfallsituationen mit Sofortmaßnahmen bis zum Einsetzen der normalen ärztlichen Versorgung gerecht zu werden vermag. Falls er dies nicht leisten kann, ist der zu befreien.…

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