Von Betrug mit Toten meist keine Spur
In Berlin hatte die DAK nach Drängen der KV im Februar 50 Ärzte gemeldet, die 1998 bis heute Leistungen an Verstorbenen abgerechnet hatten. Nach Angaben des KV-Vorstandes ergab sich bei einer ersten Prüfung nur bei 14 Ärzten eine unbegründete Abrechnung. Dabei hatten fünf Ärzte die Leistung nach dem Tod des Patienten, aber noch im Sterbequartal abgerechnet. Die neun anderen wollen die Toten noch bis zu neun Monate nach dem Ableben persönlich behandelt haben. Der Schaden, den die 14 Ärzte verursacht haben, beträgt 661 €.
Dagegen hatten 15 Ärzte zwar nach dem Ableben eines Patienten Leistungen abgerechnet, es handelte sich jedoch um Laborwerte, die erst nach dem Tod vorlagen, und um…
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