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Von „Dr. Ed“ bald keine Online-Rezepte mehr?

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

Während in Deutschland stringente Gesetze zur Telemedizin herrschen, versucht „Internetdoktor Ed“ (DrEd.com) mit Sitz in London seit 2011 auch deutsche Patienten via Internet zu verarzten. Die (europa-)rechtliche Sicht beleuchtete Svenja Kreitz, Juristin der Bundesärztekammer, auf dem Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale.

 


Obwohl die Telemedizin hierzulande ein stiefmütterliches Dasein führt, wird doch häufig und heftig über die moderne Form der Behandlung diskutiert. Spätestens mit dem Internetdoktor Ed in London, hinter dessen Namen deutsche Ärzte stecken, die per Privat-Telemedizin Patienten in Deutschland insbesondere zu „peinlichen“ Themen wie Erektionsstörungen, Verhütung und  Geschlechtskrankheiten beraten und behandeln, haben die Diskussionen an Fahrt gewonnen.

 
Sogar Stiftung Warentest hat die virtuellen Doktores unter die Lupe genommen und ihnen ein wenig schmeichelhaftes Zeugnis ausgestellt. Aus rechtlicher Sicht dürfen die Ärzte ihre Tätigkeit jedoch fortsetzen. Denn nach EU-Recht bzw. der…

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