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Vor der Einschulung Keuchhusten-Impfung auffrischen

Vorschulkinder im Alter von fünf bis sechs Jahren erhalten künftig eine Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten, so hat es die Ständige Impfkommission beschlossen. Die Aufffrischung mit neun bis 17 Jahren bleibt erhalten.

Daten zur Keuchhusten-Verbreitung gibt es fast ausschließlich aus den neuen Bundesländern, da in den alten keine Meldepflicht besteht. Seit dem Jahr 2002 wird in den neuen Bundesländern ein Anstieg der Keuchhusten-Erkrankungen beobachtet, der vor allem die Fünf- bis 15-Jährigen betrifft. Einzige Ausnahme ist das Land Sachsen, was sich möglicherweise durch die hier seit 1998 empfohlene Auffrischimpfung im Vorschulalter erklären lässt, heißt es in der Zeitschrift Epidemiologisches Bulletin.

Immunschutz <ls />sonst zu schwach

Da die Durchimpfungsrate bei Keuchhusten in den neuen Bundesländern über 90 % (in den alten etwas darunter) liegt, deutet die steigende Erkrankungsrate auf einen…

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