Anzeige

Wann der Fiskus Sie sponsern muss

Autor: Dr. Hans-Jürgen Richter, Wirtschaftsjournalist

Die Finanzbehörden mäkeln mit Vorliebe an

 

Reisekosten bei der Fort- oder Weiterbildung rum. Mit folgenden Strategien verhindern Sie schon im Vorfeld, dass die kompletten Kongress-, Reise- und Übernachtungskosten als Privatausgaben an Ihnen kleben bleiben.

Der von den Finanzämtern stets am kritischsten geprüfte Punkt ist bei Fortbildungsmaßnahmen x96 vor allem im Ausland x96 immer eine mögliche private Mitveranlassung. Schon den Anschein sollten Sie deshalb bereits bei der Planung unbedingt vermeiden.

Häufigste Steuerfalle: Bleibt auf einer Veranstaltung zu viel Zeit für private Unternehmungen x96 insbesondere an touristischen Brennpunkten x96, dann wertet das Finanzamt die Kosten insgesamt als Privatentnahme, verdeckte Gewinnausschüttung oder (bei Angestellten) als steuerpflichtiges Entgelt. Die Konsequenz dann: In jedem Fall hohe Steuernachzahlungen, da eine Aufteilung in beruflichen und privaten Anteil bei Fortbildungsveranstaltungen…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.