Wann der Staatsanwalt aufhorcht
In der Privatwirtschaft ist es üblich, Kunden unentgeltliche Zuwendungen, beispielsweise Geschäftsreisen, zu gewähren. Im Pharma- und Medizinbereich setzt jedoch insbesondere das Antikorruptionsgesetz von 1997 strafrechtliche Grenzen. Ärzte unterliegen zudem ihrem Berufsrecht.
Die §§ 331 ff. Strafgesetzbuch verbieten "Amtsträgern" das Fordern oder die Annahme von Zuwendungen im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit x96 insbesondere wenn diese Einfluss auf Beschaffungsentscheidungen haben könnten. Amtsträger sind Beschäftigte medizinischer Einrichtungen, die als Beamte oder Angestellte des öffentlichen Rechts in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen stehen. Das gilt auch für…
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