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Wann dürfen Akten eines Toten herausgegeben werden?

Autor: RA Ehlers

Wenn ein Anwalt die Behandlungsunterlagen eines Verstorbenen anfordert, darf der Arzt diese herausgeben? Oder muss er es vielleicht sogar tun?

Ein Facharzt für Allgemeinmedizin fragt:

Ein Anwalt hat die Unterlagen eines verstorbenen Patienten von mir angefordert - aber gilt hier nicht auch noch die Schweigepflicht? Welche Vollmachten müsste der Anwalt vorlegen, damit ich die Akten herausgeben darf?

Prof. Dr. jur. Dr. med. Alexander P.F. Ehlers und Astrid Wenke, Fachanwälte für Medizinrecht, München:

Auch über den Tod eines Patienten hinaus gilt die ärztliche Schweigepflicht fort. Die Einsichtnahme von Patientenunterlagen Verstorbener durch Dritte unterliegt daher strengen Voraussetzungen. Wenn der Patient vor seinem Tode keine ausdrückliche Einwilligung zur Einsicht in seine Unterlagen erteilt hat, ist diese nur dann zulässig,…

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