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Was darf ein zusätzliches Lebensjahr kosten?

Autor: khb

Mit der geplanten Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln beginnt die offene Rationierung medizinischer Leistungen, um Kosten zu senken. Die CDU/CSU-SPD-Koalition macht damit klar, dass die GKV künftig nicht mehr alles bezahlen wird, was nach ärztlicher Expertise Erfolg versprechend geboten ist. Die skizzierten gesetzlichen Vorgaben sind nach Einschätzung von Gesundheitsökonomen jedoch falsch – und eine Kostengrenze für zusätzliche Lebenszeit ist verfassungswidrig.

Was das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum Thema „Kosten-Nutzen-Bewertung“ im Entwurf des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (WSG) zu Papier gebracht hat, stößt auf grundlegende Einwände von Selbsthilfegruppen und forschender Pharmaindustrie. Auch Gesundheitsökonomen lassen an den Koalitionsplänen kein gutes Haar. So, wie im WSG-Entwurf skizziert, geht es nicht, kritisieren 23 Wirtschaftswissenschaftler in einer Stellungnahme für den Gesundheits-ausschuss des Bundestages.

Die Unterzeichner sind allesamt Mitglieder des „Gesundheitsökonomischen Ausschusses“ im traditionsreichen Verein für Socialpolitik (VfS). Mit von der Partie sind u.a. die Professoren Dr. Friedrich Breyer, Dieter Cassel,…

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