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Was die Kasse zahlt

Frage von Dr. Rolf Jeske,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Wangen:

Ich habe - wie ich meine korrekt - einer 17jährigen angehenden Arzthelferin ein Privatrezept ausgestellt über Hepatitis A-B-Kombinationsimpfstoff und ihr mitgeteilt, daß die Kosten für die notwendigen Hepatitis B-Impfungen vom Arbeitgeber zu tragen seien. Den Anteil für die Hepatitis A-Impfung müsse sie selbst tragen. Die Kollegin, bei der die Azubi arbeitet, wandte sich an deren Kasse, welche die Übernahme der gesamten Kosten zusagte. Der Leiter der Krankenkasse bestätigte mir, daß die rechtliche Grundlage einwandfrei sei. Von zwei KVen bekam ich unterschiedliche Auskünfte: Meine KV meint, bis zum 18. Lebensjahr seien beide Impfstoffe verordnungsfähig, die Nachbar-KV teilt meine oben genannte Auffassung. Ich bitte um Stellungnahme.

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Die Frage, ob eine Krankenkasse verpflichtet ist, die Kosten einer Hepatitis A-B-Impfung zu tragen, richtet sich nach sogenannten Impfschutzvereinbarungen, die zwischen den Krankenkassen bzw. den Krankenkassenverbänden und der Kassenärztlichen Vereinigung geschlossen werden. Diese Vereinbarungen haben recht unterschiedlichen Inhalt. Teilweise wird nur die Hepatitis B-Impfung gezahlt, teilweise wird diese Impfung nur bei bestimmten Personengruppen bezahlt und teilweise wird sowohl die Impfung gegen Hepatitis A als auch Hepatitis B bezahlt. Wichtig ist es deshalb für den Arzt zu wissen, bei welcher Krankenkasse sein…

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