Was ist Pflicht?
Es gilt folgende Faustregel: Die Streupflicht beginnt grundsätzlich mit dem Beginn des Berufsverkehrs um 7.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr. Mit einem einmaligen morgendlichen Schneeräumen ist es nicht immer getan. Wenn beispielsweise das Streugut seine Wirkung verloren hat, muss man nochmals Schnee schaufeln und streuen.
Grundsätzlich müssen auf Bürgersteigen abstumpfende Mittel verwendet werden, die die Glättegefahr für Fußgänger beseitigen. Die Freifläche, die es zu schaffen gilt, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Sie reicht von 80 cm bis 120 cm. Neben dem Bürgersteig sind auch der Hauseingang sowie der Weg zur Mülltonne freizuhalten. Wer seine Streupflicht missachtet, zahlt.…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.