Wehrt Euch, Hausärzte!
Nach dem GKV-Modernisierungsgesetz muss der Patient auch beim Zahnarzt die Praxisgebühr entrichten, wenn er ihn ohne Ü-Schein aufsucht. Preisfrage: Wer kann denn eigentlich zum Zahnarzt überweisen? Antwort: Im Augenblick keiner. Unsere diesbezügliche Nachfrage löste bei der KBV tiefes Nachdenken aus. Man müsse wohl in der Tat Regelungen finden, nach denen künftig eine Überweisung vom Humanmediziner zum Zahnarzt möglich sei, da der Gesetzgeber KBV und Kassen den Auftrag erteile, sicherzustellen, dass ein Patient nur einmal die Praxisgebühr zahlen müsse und dann per Ü-Schein kostenfrei im GKV-Sachleistungssystem andere Praxen aufsuchen könne.
Über derartigen Detailregelungen zur Praxisgebühr…
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