Anzeige

Wehrt Euch, Hausärzte!

Autor: det

Wegen der Praxisgebühr sollen Sie Ihre Patienten womöglich auch noch zum Zahnarzt überweisen. Vom Tisch ist die Regelung, bei Geringverdienern nur einen Euro zu kassieren. Auch sie müssen künftig 10 € zahlen. Ob sie die klaglos hergeben? Weiterhin mehr als Grund genug für Hausärzte, gegen das Inkasso der Gebühr in ihren Praxen, beim Hausbesuch oder im Altenheim zu protestieren. Machen Sie mit!

Nach dem GKV-Modernisierungsgesetz muss der Patient auch beim Zahnarzt die Praxisgebühr entrichten, wenn er ihn ohne Ü-Schein aufsucht. Preisfrage: Wer kann denn eigentlich zum Zahnarzt überweisen? Antwort: Im Augenblick keiner. Unsere diesbezügliche Nachfrage löste bei der KBV tiefes Nachdenken aus. Man müsse wohl in der Tat Regelungen finden, nach denen künftig eine Überweisung vom Humanmediziner zum Zahnarzt möglich sei, da der Gesetzgeber KBV und Kassen den Auftrag erteile, sicherzustellen, dass ein Patient nur einmal die Praxisgebühr zahlen müsse und dann per Ü-Schein kostenfrei im GKV-Sachleistungssystem andere Praxen aufsuchen könne.

Über derartigen Detailregelungen zur Praxisgebühr…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.