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Weihnachts- und Urlaubsgeld zahlen?

Frage von Dr. L. F. aus N., Internist:
1. Wie viele Urlaubstage stehen einer 21jährigen Auszubildenden zu, die nach Tarifvertrag beschäftigt wird und nach Lehrabschluß zum 31. August ausscheidet?

2. Ist das Weihnachtsgeld bzw. das Urlaubsgeld für Auszubildende tariflich vereinbart oder eine freiwillige Leistung? Wenn ja, dürfen diese Leistungen - einmal bezahlt - wieder gestrichen werden?

3. Ist ein Lehrvertrag beispielsweise bis zum 31.8. geschlossen, kann die Auszubildende mit Bestehen der Prüfung das Arbeitsverhältnis sofort beenden, wenn die Prüfung in diesem Jahr Anfang Juni stattfindet? Frage: Ist die Auszubildende verpflichtet, dem Arbeitgeber zu irgendeinem Zeitpunkt mitzuteilen, ob sie bis zum Vertragsende bleiben will, oder kann sie in diesem Zeitraum täglich das Arbeitsverhältnis nach Belieben beenden?

Antwort von Dr. Edgar Weiler, Rechtsanwalt, Bad Schwalbach:
Nach seinem Paragraph 1 Abs. 3 gilt der Manteltarifvertrag für Arzthelferinnen entsprechend auch für Auszubildende, ergänzt durch die Regelung des Berufsbildungsgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Urlaubsanspruch:Nach Paragraph 15 Abs. 3 beträgt der Urlaubsanspruch für unter 30jährige Mitarbeiterinnen jährlich 26 Arbeitstage bzw. nach Wahl 31 Werktage (bei Werktagen wird der Samstag als Urlaubstag mitgerechnet). Nach Paragraph 15 Abs. 7 hat die Mitarbeiterin, die während des laufenden Kalenderjahres aus der Praxis ausscheidet, Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, das heißt im hier geschilderten Fall…

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