Weihnachts- und Urlaubsgeld zahlen?
Antwort von Dr. Edgar Weiler, Rechtsanwalt, Bad Schwalbach:
Nach seinem Paragraph 1 Abs. 3 gilt der Manteltarifvertrag für Arzthelferinnen entsprechend auch für Auszubildende, ergänzt durch die Regelung des Berufsbildungsgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Urlaubsanspruch:Nach Paragraph 15 Abs. 3 beträgt der Urlaubsanspruch für unter 30jährige Mitarbeiterinnen jährlich 26 Arbeitstage bzw. nach Wahl 31 Werktage (bei Werktagen wird der Samstag als Urlaubstag mitgerechnet). Nach Paragraph 15 Abs. 7 hat die Mitarbeiterin, die während des laufenden Kalenderjahres aus der Praxis ausscheidet, Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, das heißt im hier geschilderten Fall…
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