Weihnachtsgeld zahlen?
Antwort von Professor Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:
Die Beantwortung der Frage hängt zum einen davon ab, ob die Arzthelferin zu den Bedingungen des Manteltarifvertrages für Arzthelferinnen angestellt wurde oder ob mit ihr eine individuelle einzelvertragliche Regelung getroffen wurde. Im vorliegenden Fall wird davon ausgegangen, dass der Manteltarifvertrag für Arzthelferinnen Gültigkeit besitzt.
Hiernach besteht Anspruch auf die Auszahlung eines 13. Gehaltes zum 1. Dezember eines jeden Kalenderjahres in Höhe des letzten vollen Monatsgehaltes. Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis nicht während des gesamten Kalenderjahres bestanden hat, sieht der Manteltarifvertrag eine…
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