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Weiter Akupunktur für Kassenpatienten?

Autor: Udo H. Cramer/Detmar Ahlgrimm

Wenn ein Arzt seine vertragsärztliche Zulassung aufgibt, kann das Probleme bei Akupunktur-Leistungen geben - eine Anstellung kann dann meist helfen.

<break-end />Dr. B. E., Allgemeinarzt in U.:

Meine Allgemeinpraxis im nicht gesperrten Bereich ist zum 2.1.2008 verkauft. Ich bin 61 Jahre alt. Der Nachfolger und ich möchten, dass ich meine Kassenzulassung zur Akupunktur behalte (EBM-Nrn. 30790, 30791 und Privatpat.) und blockweise anbiete, ca. 8 Wochen Behandlung, an 3 Tagen pro Woche in der Praxis, dann 6 Wochen Urlaub usw., im Jahresdurchschnitt ca. 8 Std. Arbeit/Woche. Dazu würde ich die Bereitschaftsdienste des Nachfolgers übernehmen (6 Tage + 3 x Mittwoch + Freitag pro Jahr). Um nicht den Steuerfreibetrag für den Praxisverkauf zu verlieren, muss ich Angestellter sein. Muss der Nachfolger für mich Arbeitgeberanteile abführen?

Udo H.…

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