Anzeige

Welche Unterlagen darf das Finanzamt von Ihnen fordern?

Autor: Anouschka Wasner

Der Fiskus will Ihnen unter die Röcke schauen? Das darf er. Aber in Grenzen: Als Freiberufler und Berufsgeheimnisträger müssen Sie nicht in alles einwilligen.

Damit das Finanzamt prüfen kann, ob in Ihrer Praxis alles rechterdings verbucht ist, darf es Auskünfte und Unterlagen einfordern. Doch Freiberuflichkeit und Schweigepflicht setzen diesem Anliegen Grenzen, wie der Bundesfinanzhof in einem Urteil (BFH VIII R 78/05 v. 28.10.09) bekräftigt hat.

In einem Revisionsverfahren hatte ein Anwalt dagegen geklagt, dass das zuständige Finanzamt die Vorlage bestimmter Unterlagen einforderte und – da der Anwalt dieser Forderung nicht nachkam – Zwangsgelder festgesetzt hatte. Das Gericht urteilte, dass die Zwangsgelder zum Teil rechtswidrig waren, da bereits das Vorlageverlangen des Finanzamtes in Teilen rechtswidrig war. Das Urteil ist übertragbar auf den…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.