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Wenn der Arzt etwas falsch macht

Autor: Anke Thomas

Liegt der begründete Verdacht nahe, dass ein Patient von Ärzten oder vom Pflegedienst falsch behandelt wurde, stellt sich die Frage: Wie kann ich dagegen vorgehen? Grundsätzlich stehen dem Patienten rechtlich zwei Wege offen: Eine Zivilgerichtsklage oder ein Strafverfahren.

Wenn tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt, sollte sich ein geschädigter Patient im ersten Schritt über Folgendes klar werden: Möchte er für seine zusätzlichen Schmerzen oder sein Leid finanziell entschädigt werden, sprich Schadenersatz oder Schmerzensgeld erreichen? Oder soll der Arzt für sein Handeln bestraft werden? Denn geht es um Schmerzensgeld oder Schadenersatz, sollte der Patient zunächst versuchen, mit dem Arzt bzw. dessen Haftpflichtversicherung eine gütliche Einigung zu erzielen, so der Ratschlag von Patientenberatungsstellen.

Kommt es zu keiner gütlichen Einigung, kommt nur der Rechtsweg infrage, der immer beschwerlich und langwierig ist. Bei finanziellen Entschädigungen…

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