Wer bezahlt mich?
Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Nach xa7 8 des Berliner Bestattungsgesetzes hat die Kosten der Leichenschau und der Ausstellung des Leichenschauscheines, soweit nicht ein anderer verpflichtet ist, derjenige zu tragen, der für die Kosten der Bestattung aufzukommen hat. Nach xa7 1968 BGB sind dies grundsätzlich die Erben. Sind keine Erben da, so wird der Fiskus gesetzlicher Erbe, der allerdings seine Haftung auf den Umfang des Nachlasses beschränken kann.
Da kein Vermögen bei dem Erblasser vorhanden ist, wird auch vom Fiskus keine Vergütung zu erlangen sein. Nach xa7 15 BSHG sind vom zuständigen Sozialhilfeträger die erforderlichen Kosten der…
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