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Wer bezahlt mich?

Frage von Dr. K.-Rüdiger Schulz, Arzt für Innere Medizin, Berlin:
Im kassenärztlichen Notdienst erfolgte eine Leichenschau und Erstellung des Leichenschauscheines bei einem Heimbewohner, der Sozialhilfe bekommen hat. Die in Frage kommenden Personen, die zur Liquidation verpflichtet sind, weigern sich aus verschiedenen Gründen die Rechnung zu begleichen.

Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Nach xa7 8 des Berliner Bestattungsgesetzes hat die Kosten der Leichenschau und der Ausstellung des Leichenschauscheines, soweit nicht ein anderer verpflichtet ist, derjenige zu tragen, der für die Kosten der Bestattung aufzukommen hat. Nach xa7 1968 BGB sind dies grundsätzlich die Erben. Sind keine Erben da, so wird der Fiskus gesetzlicher Erbe, der allerdings seine Haftung auf den Umfang des Nachlasses beschränken kann.

Da kein Vermögen bei dem Erblasser vorhanden ist, wird auch vom Fiskus keine Vergütung zu erlangen sein. Nach xa7 15 BSHG sind vom zuständigen Sozialhilfeträger die erforderlichen Kosten der…

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