Anzeige

Wer haftet für Schäden?

Frage von Dr. Alois Eiber,
Internist,
Waldmünchen:

Bei freiverkäuflichen Präparaten heißt es "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker!". Meistens lassen die Patienten sich aber nicht beraten. Wer haftet für die Folgen und Kosten von Schäden durch Nebenwirkungen bei Selbstmedikation?

Antwort von Dr. med. Dr. jur. Alexander P. F. Ehlers, Rechtsanwalt und Arzt,


Ann-Kristin Laschner,

Rechtsanwältin, München:
Unser Arzneimittelhaftungssystem ist zweistufig aufgebaut: Zum einen gibt es eine spezielle Produkthaftung nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). xa7xa084xa0AMG stellt eine Gefährdungshaftung für Arzneimittel dar und begründet einerseits eine Haftung wegen Arzneimittel-Herstellung und andererseits eine Haftung wegen Arzneimittel-Information.

Im Einzelnen wird nach xa7 84 AMG der pharmazeutische Unternehmer zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet, wenn infolge der Anwendung seines Arzneimittels ein Mensch getötet oder sein Körper bzw. seine Gesundheit nicht…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.