Wer kriegt die wertvolle Zulassung?
In dem ersten Fall hatten Vater und Sohn eine Gemeinschaftspraxis betrieben. In dem Gebiet war die Zulassung für Kassenärzte beschränkt. Als der Vater 1997 in Rente ging, nahm der Sohn einen anderen Augenarzt in die Praxis auf. Der Neue bekam die Kassenarztzulassung. Der Gesellschaftsvertrag sah vor, dass der aus der Gemeinschaftspraxis ausscheidende Arzt unverzüglich bei der KV einen Antrag auf Ausschreibung des vakant gewordenen Kassenarztsitzes stellen sollte. Doch als der neue Partner nur ein Jahr und neun Monate später aus der Praxis ausschied, hatte er anderes im Sinn. Er behielt seine Zulassung und eröffnete in der Nähe eine Einzelpraxis. Da keine weitere Stelle mehr frei war, musste…
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