Wer muss Renovierung bezahlen?
Antwort von Wolfgang Diede,
Rechtsanwalt,
Wiesbaden:
Wer welche Rechte und Pflichten aus einem Mietverhältnis hat, ist prinzipiell im Mietvertrag geregelt. Sollte kein schriftlicher Mietvertrag existieren und auch keine mündlichen Regelungen getroffen worden sein, so gilt vom Grundsatz her, dass der Vermieter die vermietete Sache dem Mieter in einem geeigneten Zustand überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten hat (§536 BGB).
Existiert also keine Vereinbarung hinsichtlich des Parkettbodens, so ist es ausschließlich Angelegenheit des Vermieters, wenn der Parkettboden durch normale Abnutzung unansehnlich geworden ist.…
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