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Wer muss Renovierung bezahlen?

Frage von Dr. V. M., HNO-Arzt aus S.:
Unsere HNO-Praxis befindet sich seit 1995 in einer alten Villa und ist mit Parkett ausgelegt. Dieses wurde vor unserem Einzug vom Vermieter abgeschliffen und einmal versiegelt. Nun ist es an vielen Stellen abgenutzt. Wer trägt die Kosten für eine Parkettaufarbeitung, der Vermieter oder der Mieter? Außerdem wurden uns im Mietvertrag vier weitere PKW-Stellplätze zugesagt. Diese wurden jedoch auch nach mehrfachem Anmahnen nicht geschaffen. Was können wir dagegen tun?

Antwort von Wolfgang Diede,
Rechtsanwalt,
Wiesbaden:

Wer welche Rechte und Pflichten aus einem Mietverhältnis hat, ist prinzipiell im Mietvertrag geregelt. Sollte kein schriftlicher Mietvertrag existieren und auch keine mündlichen Regelungen getroffen worden sein, so gilt vom Grundsatz her, dass der Vermieter die vermietete Sache dem Mieter in einem geeigneten Zustand überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten hat (§536 BGB).

Existiert also keine Vereinbarung hinsichtlich des Parkettbodens, so ist es ausschließlich Angelegenheit des Vermieters, wenn der Parkettboden durch normale Abnutzung unansehnlich geworden ist.…

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