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Wer trägt die Kosten?

Frage von Dr. Ingrid Driessen,
Frauenärztin,
Aachen:

Wer trägt die Kosten für neue Schlüssel, wenn die Helferin den Schlüsselbund für Haus und Praxis verloren hat?

Antwort von Maximilian G. Broglie,
Rechtsanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Die Vertragsparteien haften auf Grund des Dienst- und Arbeitsvertrages grundsätzlich für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit (§ 276 BGB) und können auch schadenersatzpflichtig werden.

Für Arbeitsverhältnisse bestehen aber von diesem Grundsatz wichtige Ausnahmen. Die Haftung des Arbeitnehmers, der den Arbeitgeber bei einer betrieblichen Tätigkeit fahrlässig schädigt, ist bei jeder Arbeit in seiner Schadenersatzpflicht beschränkt. Hier muss eine einzelfallbezogene Abwägung aller Schadensrisiken stattfinden. Hierbei sind auch subjektive Umstände (z.B. Unerfahrenheit, Übermüdung, Jugendlichkeit) zu berücksichtigen sowie ein…

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