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Wer trägt meine Mahn- und Anwaltskosten?

Frage von Dr. Jost Krukenmeyer,
Arzt für Dermatologie, Allergie,
Bocholt:

Eine Privatpatientin zahlte trotz zweimaliger Mahnung nicht. Ich veranlasste ein anwaltliches Mahnverfahren. Erst jetzt meldete sich der Ehemann und gab bei dem Anwalt an, die Zahlung bereits geleistet zu haben. Bei der Kontrolle meines Kontos musste ich feststellen, dass an dem angegebenen Tag wirklich eine Zahlung in entsprechender Höhe erfolgt war. Als Überweiser fungierte die private Zusatzversicherung, als Buchungslegende war "Hans-Wilhelm S." angegeben. Schuldner und Buchungslegende hatte ich damals nicht zusammenführen können. Wer hat in diesem Fall meine Anwaltskosten zu tragen?

Antwort von Markus P. Henkel,
Rechtsanwalt,
München:

Aus juristischer Sicht kommt es bei der Beantwortung dieser Frage darauf an, ob der Arzt seine Patientin durch die Mahnung wirksam in Verzug gesetzt hat. Nur dann hat er einen Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen für die anwaltliche Vertretung und die Kosten des Mahnverfahrens. Voraussetzung für den Verzug ist dabei jedoch, dass die Forderung nicht bereits erfüllt ist. Genau das könnte hier das Problem sein, denn er hatte ja sein Honorar tatsächlich schon auf dem Konto.

Bei der hier dargestellten Fallkonstellation, nämlich der Zahlung durch einen Dritten und nicht den Schuldner selbst, besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass die…

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