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Wer zahlt den Schutz?

Laut STIKO sind Impfungen

 

bei bestimmten Indikationen empfohlen. Als Kostenträger kommen in Betracht:

  • Der Arbeitgeber bei beruflicher Exposition ohne Unfall im Angestelltenverhältnis (z.B. Arzthelferin Hep. A-B); Abrechnung nach GOÄ.
  • Die private oder gesetzliche Krankenkasse bei Erkrankungen (nicht Berufskh.), bei Umfelderkrankungen, bei Veranlagungen, bei Selbständigen mit beruflicher Exposition sowie bei Exposition im Rahmen von Freizeit/Hobby; Abrechnung nach EBM (GKV-Einzelrezept für Impfstoff mit angekreuzter 8 und Kommentar "STIKO-Indikationsimpfung" oder bei Privatversicherten GOÄ und Privatrezept.
  • Die Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfall oder anerkannter Berufskrankheit; Abrechnung nach UV-GOÄ und BG-Rezept oder BG-Impfstoffpool der Praxis.
  • Der Klient selbst bei…

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