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Wer zahlt Gutachten?

Frage von Dr. G. T.,

 


 

Neurologe aus F.:
Im Rahmen des ärztlichen Notfalldienstes, in dem ein spezieller nervenärztlicher Hintergrunddienst eingerichtet ist, müssen wir häufig Zeugnisse/kurze Gutachten zur vorläufigen Zwangsunterbringung von Patienten erstellen, wozu auch Untersuchungen notwendig sind. Wer trägt die Kosten?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,

Fachanwalt für Sozialrecht,

Wiesbaden:
Zwangsunterbringungen von psychisch Kranken erfolgen auf der Basis der Freiheitsentziehungsgesetze der Länder. Sie werden durch richterlichen Beschluss in die Wege geleitet. Das Gericht oder im Eilfall die Polizei gibt deshalb in der Regel auch die Begutachtung in Auftrag, so dass eine Vergütung dieser Leistung auch durch das Gericht nach dem ZSEG (Zeugen- und Sachverständigengesetz) erfolgt und nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung durch die KV. In der Anlage zu § 5 ZSEG sind zahlreiche medizinische Leistungen genannt, für die es feste Gebührensätze gibt. Hierzu gehören auch kurze gutachterliche…

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