Wer zahlt Gutachten?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Zwangsunterbringungen von psychisch Kranken erfolgen auf der Basis der Freiheitsentziehungsgesetze der Länder. Sie werden durch richterlichen Beschluss in die Wege geleitet. Das Gericht oder im Eilfall die Polizei gibt deshalb in der Regel auch die Begutachtung in Auftrag, so dass eine Vergütung dieser Leistung auch durch das Gericht nach dem ZSEG (Zeugen- und Sachverständigengesetz) erfolgt und nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung durch die KV. In der Anlage zu § 5 ZSEG sind zahlreiche medizinische Leistungen genannt, für die es feste Gebührensätze gibt. Hierzu gehören auch kurze gutachterliche…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.