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Wer zahlt meine Mehrarbeit?

Frage von Dr. Klaus G. Meyer,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Kassel:

In letzter Zeit stellen sich häufig Patienten vor, die wegen eines grippalen Infektes eigentlich keine medizinische Beratung wünschen, sondern nur die neuerdings häufig vom Arbeitgeber ab dem 1. Tag der Erkrankung geforderte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erbitten. Wenn ich die Nr. 1 abrechne, belastet das unnötig die Solidargemeinschaft der GKV bzw. unterm Deckel das hausärztliche Budget. Müssen wir solch ein Ansinnen der Arbeitgeber kostenfrei (auf Chipkarte) erfüllen, oder handelt es sich um die Anforderung einer gesetzlich nicht geregelten Bescheinigung und die Kosten trägt der Arbeitgeber bzw. der Patient?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen, wenn die Dauer der Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage beträgt. Der Arbeitgeber kann aber auch vor Ablauf von drei Kalendertagen die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.

Im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss der Arbeitnehmer die Kosten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tragen. Der privat versicherte Patient muss sie also selbst bezahlen und…

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