Werbeverbot austricksen?
Antwort von Hans-Joachim A. Schade Rechtsanwalt, Wiesbaden:
Wollen ein plastischer Chirurg und eine Dermatologin zusammenarbeiten, so ist das für den Bereich Kosmetik berufsrechtlich möglich. Wenn zwei Ärzte zusätzlich ein "Institut für Ästhetik und Gesundheit" gründen wollen, gibt es mehrere Probleme.
1. Gründen Ärzte eine Institution, die werbend für sie tätig sein soll, verstößt dies gegen die Berufsordnung. Der Arzt darf sich direkt oder indirekt nicht an Strukturen beteiligen, die das Werbeverbot umgehen wollen.
2. Gründet ein Arzt steuerlich eine gewerbliche Einheit, so ist das mit einer getrennten Steuernummer als Gesellschaft/Einzelfirma konfliktfrei möglich.
3. Wird in der…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.