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Werbeverbot austricksen?

Frage von Dr. S., Dermatologin aus T.:
Ein Kollege (plast. Chirurg) und ich (Dermatologin) wollen für ein "Institut für Ästhetik und Gesundheit" beratend tätig werden. Das Institut wirbt unter anderem für Dermatokosmetik und Schönheitskorrekturen in ausgewählten Zeitschriften. Bei Bedarf sollen wir die Klientel über mögliche Maßnahmen beraten. Wir bekommen dafür ein Beraterhonorar. Die eigentliche Maßnahme soll bei uns in den Praxen erfolgen. Die Bezahlung erfolgt analog GOÄ mit Vertrag. Gibt es Einwände gegen diese Tätigkeit, z.B. standesrechtliche oder fiskalische?

Antwort von Hans-Joachim A. Schade Rechtsanwalt, Wiesbaden:
Wollen ein plastischer Chirurg und eine Dermatologin zusammenarbeiten, so ist das für den Bereich Kosmetik berufsrechtlich möglich. Wenn zwei Ärzte zusätzlich ein "Institut für Ästhetik und Gesundheit" gründen wollen, gibt es mehrere Probleme.

1. Gründen Ärzte eine Institution, die werbend für sie tätig sein soll, verstößt dies gegen die Berufsordnung. Der Arzt darf sich direkt oder indirekt nicht an Strukturen beteiligen, die das Werbeverbot umgehen wollen.

2. Gründet ein Arzt steuerlich eine gewerbliche Einheit, so ist das mit einer getrennten Steuernummer als Gesellschaft/Einzelfirma konfliktfrei möglich.

3. Wird in der…

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