Wertvolle Tipps für Ihre erste Quartalsabrechnung
Hausärzte, legt Widerspruch ein!
Über eine ganz üble und noch dazu rückwirkende „Abrechnungsverböserung“ für Hausärzte hatten wir schon in der letzten Ausgabe berichtet: Im organisierten Notfalldienst darf die versorgungsbereichsspezifische Bereitschaft nach EBM-Nr. 03005 (bewertet mit 320 Punkten) nicht abgerechnet werden. Das hat der Arbeitsausschuss des EBM-Bewertungsausschusses rückwirkend für dieses Quartal beschlossen. Einen gleich lautenden Beschluss hat der eigentliche EBM-Bewertungsausschuss von KBV und Kassen gefasst. Was doppelt gemoppelt klingt, ist in Wahrheit ein Griff in die Trickkiste. EBM-Beschlüsse dürfen nicht rückwirkend gefasst werden. Bei einem Interpretationsbeschluss…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.