Anzeige

Wertvolle Tipps für Ihre erste Quartalsabrechnung

Autor: det

Bald geht's zum Endspurt bei der ersten Quartalsabrechnung mit dem neuen EBM. MT zeigt, wie Sie schon vorbeugend Ihre Position für zu erwartende Streichungen der KV stärken.

 

Hausärzte, legt Widerspruch ein!

Über eine ganz üble und noch dazu rückwirkende „Abrechnungsverböserung“ für Hausärzte hatten wir schon in der letzten Ausgabe berichtet: Im organisierten Notfalldienst darf die versorgungsbereichsspezifische Bereitschaft nach EBM-Nr. 03005 (bewertet mit 320 Punkten) nicht abgerechnet werden. Das hat der Arbeitsausschuss des EBM-Bewertungsausschusses rückwirkend für dieses Quartal beschlossen. Einen gleich lautenden Beschluss hat der eigentliche EBM-Bewertungsausschuss von KBV und Kassen gefasst. Was doppelt gemoppelt klingt, ist in Wahrheit ein Griff in die Trickkiste. EBM-Beschlüsse dürfen nicht rückwirkend gefasst werden. Bei einem Interpretationsbeschluss…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.