Wie abrechnen bei GKV-Patienten?
Antwort von Maximilian G. Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Grundsätzlich ist es zulässig, als Konkurrenz zum gemeinsamen Notfalldienst der Ärztekammer und der KV einen privatärztlichen Notfalldienst aufzubauen. Ob dieser allerdings wirtschaftlich betrieben werden kann, weil er sich in erster Linie an privatversicherte Patienten richtet, deren Anteil immer kleiner wird, bleibt abzuwarten.
Wird allerdings ein Arzt des privatärztlichen Notdienstes zu einem Kassenpatienten gerufen, muss der Arzt schon beim ersten telefonischen Kontakt darauf hinweisen, dass der Patient die Kosten der Inanspruchnahme selbst tragen muss und er, wenn er dies vermeiden will, den ärztlichen Notdienst…
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