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Wie aktuell müssen Richtgrößen sein?

Wie oben erwähnt, hat das BSG im gleichen Verfahren zur Frage entschieden, wann Richtgrößen veröffentlicht sein müssen. Im Bereich der KV Berlin lag für eine Richtgrößenprüfung im streitigen Jahr 1998 keine den gesamten Prüfungszeitraum umfassende wirksame Richtgrößenvereinbarung vor. Das BSG dazu grundsätzlich: Richtgrößenprüfungen nach § 106 Abs. 5a

SGB V sind für den Zeitraum eines Kalenderjahres durchzuführen und setzen für den gesamten Prüfzeitraum das Bestehen von wirksamen Richtgrößen voraus. Wegen des normativen Charakters der Richtgrößen ist für ihre Wirksamkeit auch die amtliche Veröffentlichung der Richtgrößenvereinbarung erforderlich. Laut Gesetz muss die…

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