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Wie Arbeitgeber abgezockt werden

Autor: din

Eine Arzthelferin darf ihrem Arbeitgeber bei ihrer vorzeitigen Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub

 

verschweigen, dass sie wegen einer neuen Schwangerschaft kaum einsatzfähig ist. Das

 

ergibt sich aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Auch wenn sie nur wegen dem höheren Mutterschutzgeld in die

 

Arbeitswelt zurückkehrt, verstößt sie damit nicht gegen ihre Treuepflichten gegenüber dem Arbeitgeber, urteilte das Gericht weiter.

In dem vom EuGH entschiedenen Fall hatte eine Krankenschwester das Klinikum Neustadt bei Lübeck verklagt, wo sie seit 1998 angestellt war. Im Juni 2000 ging sie nach der Geburt ihres ersten Kindes für drei Jahre in Erziehungsurlaub. Vier Monate später wurde sie wieder schwanger und setzte sich im Januar 2001 mit ihrem Arbeitgeber in Verbindung. Sie wolle den Erziehungsurlaub verkürzen und wieder Vollzeit arbeiten, teilte sie dem Personalleiter mit. Das Thema Schwangerschaft wurde nicht angeschnitten. Im März hatte das Krankenhaus wieder eine Stelle im stationären Pflegedienst frei. Auch hier herrschte wie überall sonst im Land starker Personalmangel. Die Krankenschwester sollte mit zwei…

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