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Wie beweist man die „Wirtschaftlichkeit“?
Isabel Kuhlen,
Rechtsanwältin und Apothekerin,
Mönchengladbach:
Es gibt verschiedene Formen der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Verordnungsweise. Abhängig davon, in welcher Höhe der zu prüfende Arzt „auffällig“ ist, können drei verschiedene Möglichkeiten der Prüfung gewählt werden:
- Bei einer Überschreitung der Arzneiverordnungskosten des Fachgruppendurchschnitts um mindestens 50 % gilt der Arzt als „statistisch auffällig“. Seine Verordnungskosten liegen im „offensichtlichen Missverhältnis“. Es kann dann eine Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten durchgeführt werden, in deren Rahmen Verordnungskosten oberhalb des Fachgruppendurchschnitts regressiert werden können, soweit nicht…
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