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Wie Fälle für HVM teilen?

Frage von Dr. D. H. aus N:
Unsere Gemeinschaftspraxis wurde in eine Praxisgemeinschaft umgewandelt. Der HVM unserer KV sieht Fallzahlbegrenzungen vor, was die Steigerung betrifft. M.E. müssten dabei für die Einstufung der nun bestehenden Einzelpraxen die tatsächlich geleisteten Fallzahlen des jeweiligen einzelnen früheren Partners herangezogen werden. Eine Teilung durch die Anzahl der Praxispartner, wie es die KV macht, ist doch ungerecht, wenn z.B. ein Partner 65 % der Patienten behandelte und der andere entsprechend 35 %.

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Bei Auflösung fachgleicher Gemeinschaftspraxen wird in vielen KV-Bereichen die Basisfallzahl durch die Anzahl der Praxispartner geteilt. Das Ergebnis stellt für die Fallzahlzuwachsregel die neue Basisfallzahl für den einzelnen Arzt in seiner Einzelpraxis dar. Bezugszeitraum sind die jeweiligen Vergleichsquartale nach HVM. Diese pauschale Regelung ist zwar für die KV leicht zu handhaben, kann aber zu erheblichen Ungerechtigkeiten führen, wenn die Ärzte der früheren Gemeinschaftspraxis nicht im gleichen Umfang ärztlich tätig waren. In diesen Fällen ist der Partner benachteiligt, der in der Gemeinschaftspraxis mehr als…

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