Wie Fälle für HVM teilen?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Bei Auflösung fachgleicher Gemeinschaftspraxen wird in vielen KV-Bereichen die Basisfallzahl durch die Anzahl der Praxispartner geteilt. Das Ergebnis stellt für die Fallzahlzuwachsregel die neue Basisfallzahl für den einzelnen Arzt in seiner Einzelpraxis dar. Bezugszeitraum sind die jeweiligen Vergleichsquartale nach HVM. Diese pauschale Regelung ist zwar für die KV leicht zu handhaben, kann aber zu erheblichen Ungerechtigkeiten führen, wenn die Ärzte der früheren Gemeinschaftspraxis nicht im gleichen Umfang ärztlich tätig waren. In diesen Fällen ist der Partner benachteiligt, der in der Gemeinschaftspraxis mehr als…
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