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Wie hoch ist der Pflichtbeitrag?

Frage von Dr. Andreas Reeb,
Lauterbach:

In MT 46/99 rät Dr. Brüggemann, nur den Pflichtbeitrag in die Ärzteversorgung einzuzahlen. Wie hoch ist dieser Pflichtbeitrag? Meine Versorgungsanstalt meint, dass ich mich bei einem Spitzenbeitrag von 200xa0% lediglich auf 180xa0% zurückstufen lassen kann.

Antwort von Dr. Eckhard Brüggemann,
Facharzt f. Allgemeinmedizin,
Herne:

Die ärztliche Rentenversicherung ist bundesweit regional bzw. föderal organisiert. Ich rate dem Kollegen deshalb, sich schriftlich an seine Ärzteversorgung zu wenden und sich mitteilen zu lassen, wie hoch der normale Pflichtbeitrag ist, den er dann allerdings auch zahlen muss. Nur zusätzliche Beiträge für eine höhere Versicherung sollten nicht in die Ärzteversorgung gezahlt werden, sondern gesondert gespart und persönlich - z.B. in Aktienfonds - angelegt werden.

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