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Wie kann ich der KV Dampf machen?

Frage von Dr. S. G. aus N:
Ich streite mit der KV über die Höhe von Zusatzbudgets. Gegen einen Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt und eine Begründung der für mich nachteiligen Entscheidung erbeten. Seit drei Monaten warte ich auf Antwort. Bei der letzten Quartalsabrechnung wieder derselbe "Fehler". Soll ich erneut Widerspruch einlegen? Auch bei zwei Prüfungsverfahren warte ich schon lange auf den Bescheid über das Ergebnis der Prüfung.

Antwort von Gustav-Adolf Hahn, Fachanwalt für Sozialrecht, Hamburg:
Leider muß in zunehmendem Maße festgestellt werden, daß die Kassenärztlichen Vereinigungen Widersprüche nicht innerhalb angemessener Frist und insbesondere nicht innerhalb der durch das Gesetz, wenn auch als Sollvorschrift vorgesehenen Drei-Monats-Frist des xa7 88 Abs. 2 SGG bescheiden. Entsprechendes gilt für die Erledigung von Anfragen und die Erteilung von Bescheiden nach vorangegangenen Verhandlungen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen verteidigen sich damit, daß sie infolge der lawinenartig angestiegenen Widersprüche, die durch die ständigen Änderungen der Gesetzes- und Vertragslage im Gesundheitswesen bedingt sind,…

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