Wie kann ich der KV Dampf machen?
Antwort von Gustav-Adolf Hahn, Fachanwalt für Sozialrecht, Hamburg:
Leider muß in zunehmendem Maße festgestellt werden, daß die Kassenärztlichen Vereinigungen Widersprüche nicht innerhalb angemessener Frist und insbesondere nicht innerhalb der durch das Gesetz, wenn auch als Sollvorschrift vorgesehenen Drei-Monats-Frist des xa7 88 Abs. 2 SGG bescheiden. Entsprechendes gilt für die Erledigung von Anfragen und die Erteilung von Bescheiden nach vorangegangenen Verhandlungen.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen verteidigen sich damit, daß sie infolge der lawinenartig angestiegenen Widersprüche, die durch die ständigen Änderungen der Gesetzes- und Vertragslage im Gesundheitswesen bedingt sind,…
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