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Wie klappt´s neben der Praxis?

Frage von Dr. Jürgen Wirth,
Berlin:

Ich bin niedergelassener Arzt, habe aber auch die Qualifikation zur betriebsärztlichen Tätigkeit. Ich möchte in einem Betrieb, den ich betreue, ein Zimmer mieten, um dort die betriebsärztlichen Untersuchungen durchzuführen. Kassenärztliche Leistungen werden dort nicht erbracht. Ist das genehmigungspflichtig? Durch wen?

Antwort von Dr. med. Dr. jur.
Alexander Ehlers,
Rechtsanwalt,
München:

Grundsätzlich bestehen gegen die geplante Tätigkeit keine Bedenken. Zu berücksichtigen ist jedoch das berufsrechtliche Zweigpraxisverbot. Eine Zweigpraxis liegt vor, wenn ein nieder-gelassener Arzt neben seiner Praxis am Niederlassungsort an einem anderen Ort ebenfalls Praxistätigkeit, allerdings im geringen Umfang, ausübt. Die Führung einer Zweigpraxis ist genehmigungspflichtig. Der Arzt bedarf hierzu der Genehmigung durch die Ärztekammer.

Kennzeichnend für das Vorhandensein einer Zweigpraxis ist das Zustandekommen von originären Patientenkontakten am Ort der Zweigpraxis. Der Betriebsarzt hat sich daher, sofern er die…

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