Wie klappt´s neben der Praxis?
Antwort von Dr. med. Dr. jur.
Alexander Ehlers,
Rechtsanwalt,
München:
Grundsätzlich bestehen gegen die geplante Tätigkeit keine Bedenken. Zu berücksichtigen ist jedoch das berufsrechtliche Zweigpraxisverbot. Eine Zweigpraxis liegt vor, wenn ein nieder-gelassener Arzt neben seiner Praxis am Niederlassungsort an einem anderen Ort ebenfalls Praxistätigkeit, allerdings im geringen Umfang, ausübt. Die Führung einer Zweigpraxis ist genehmigungspflichtig. Der Arzt bedarf hierzu der Genehmigung durch die Ärztekammer.
Kennzeichnend für das Vorhandensein einer Zweigpraxis ist das Zustandekommen von originären Patientenkontakten am Ort der Zweigpraxis. Der Betriebsarzt hat sich daher, sofern er die…
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