Wie komme ich aus dem Mietvertrag?
Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt, München:
Zu unterscheiden ist das Verhältnis zum Partner der Praxis und zum Vermieter der Räume: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Arzt aus dem mit beiden Partnern bestehenden Praxismietvertrag zu entlassen, auch wenn er aus der Gesellschaft ausscheidet. Der Mietvertrag besteht mit beiden Partnern. Deshalb ist eine Klausel im Mietvertrag sinnvoll, dass ein Mietvertrag immer nur mit dem jeweiligen Gesellschafter besteht. Das ist bei Vermietern aber schwer durchsetzbar.
Was das Innenverhältnis der Ärzte in der Gesellschaft betrifft, ist es üblich, dass der bleibende Partner den weichenden aus allen Verpflichtungen der Gesellschaft entlässt und…
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