Wie kommen wir an die Kassen-Töpfe?
Antwort von Hans-Joachim Schade,
Rechtsanwalt,
Wiesbaden:
Versicherte haben nach § 32 SGB V einen Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln und gem. xa7 33 SGB V auf Versorgung mit den erforderlichen Hilfsmitteln. Darunter fallen auch Produkte wie antiallergene Kissen und Matratzenbezüge sowie Stützstrümpfe. Keine erstattungsfähigen Heil- oder Hilfsmittel sind dagegen allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Für Hilfsmittel erstellen die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam ein Hilfsmittelverzeichnis, in dem alle von der Leistungspflicht erfassten Hilfsmittel aufgeführt sind (§ 128 SGB V), so auch etwa Kompressionsstrümpfe.
Die Abgabe von Hilfsmitteln durch…
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