Wie lange gibt´s Krankengeld?
Antwort von Gustav-Adolf Hahn
Fachanwalt für Sozialrecht
Hamburg:
Die Auffassung der Krankenkasse ist rechtlich zutreffend. Nach xa7 48 Abs. 3 SGB V (Sozialgesetzbuch) kommt es für die Feststellung der Leistungsdauer nicht darauf an, wie lange tatsächlich Krankengeld gezahlt worden ist. Die Bestimmung lautet: "Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für das Krankengeld versagt wird, wie Zeiten des Bezuges von Krankengeld berücksichtigt. Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht, bleiben unberücksichtigt." Die Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld infolge Zahlungen von dritter Seite ruht,…
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