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Wie lange gibt´s Krankengeld?

Frage von Dr. Florian Zechlin
Selent:

Meine Patientin ist seit langem arbeitsunfähig erkrankt. Die Krankenkasse schreibt, dass der Anspruch auf Krankengeld nach 78 Wochen abläuft. Die Patientin hat zwischenzeitlich Urlaubsgeld und Gehalt vom Arbeitgeber erhalten, war zur Kur und hat Übergangsgeld bezogen. Sie hat also in diesen Zeiten kein Krankengeld bezogen. Wir haben das extra so eingerichtet, damit der Anspruch auf Krankengeld länger besteht. Jetzt meldet die Krankenkasse, dass nicht die Zeit der Zahlungen, sondern die Anspruchszeit maßgebend ist und somit mit Ablauf der 78 Wochen kein Krankengeld mehr gezahlt wird, obwohl die Patientin keine 78 Wochen Krankengeld bezogen hat.

Antwort von Gustav-Adolf Hahn
Fachanwalt für Sozialrecht
Hamburg:

Die Auffassung der Krankenkasse ist rechtlich zutreffend. Nach xa7 48 Abs. 3 SGB V (Sozialgesetzbuch) kommt es für die Feststellung der Leistungsdauer nicht darauf an, wie lange tatsächlich Krankengeld gezahlt worden ist. Die Bestimmung lautet: "Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für das Krankengeld versagt wird, wie Zeiten des Bezuges von Krankengeld berücksichtigt. Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht, bleiben unberücksichtigt." Die Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld infolge Zahlungen von dritter Seite ruht,…

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