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Wie lange nach dem Tod?

Frage von Carola Firlus-Orth,
Allgemeinärztin,
Röthenbach:

Sie berichteten verschiedentlich über Aufbewahrungsfristen von Patientenakten. Bitte teilen Sie mir mit, inwieweit Akten von verstorbenen Patienten aufbewahrt werden müssen. Gibt es einen Unterschied zwischen Berufstätigen und als Rentner verstorbenen Patienten sowie zwischen Privat- und Kassenpatienten?

Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt,
München:

Die Aufbewahrungspflicht nach § 10 Abs. 3 der Musterberufsordnung unterscheidet nicht zwischen lebenden und verstorbenen Patienten, Berufstätigen und Rentnern, vertragsärztlichen und privatärztlichen Patienten.

Sie gilt als Standesordnung der Ärzte für alle medizinischen Bereiche. Auch für Labordaten gibt es keine besonderen Aufbewahrungsfristen.

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