Wie mahne ich effektiv und billig?
Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt,
München:
Im Mahnverfahren gibt es keinen Anwaltszwang, so dass die anfragende Ärztin (im Mahnverfahren "Antragsteller" genannt) ihre Honorarrechnungen auf diesem Wege selbst eintreiben kann. Der Antrag ist an das Amtsgericht zu richten, in dessen Bezirk der Patient (im Mahnverfahren "Antragsgegner" genannt) seinen Wohnsitz hat. Dazu gibt es spezielle Formulare, welche man in Schreibwarengeschäften oder beim Amtsgericht erhält. Auf dieser Seite ist ein solches Formular abgebildet. Zum korrekten Ausfüllen noch einige Hinweise: Die anfragende Ärztin muss ihre Personalien und zweckmäßigerweise ihre Bankverbindung angeben. Im Feld 5 muss der Anspruch…
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