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Wie nach GOÄ abrechnen?

Frage von Dr. Helmut Gromer,
Internist,
Mittenwald:

Wie rechne ich nach der GOÄ eine Duplexsonographie (mit PW-Doppler, aber nicht farbcodiert) für die supraaortalen hirnversorgenden Arterien, für die Beinarterien inklusive peripherer Verschlussdruckmessung und für die Beinvenen ab?

Antwort von Dr. H. Dennhardt,
Facharzt für Innere Medizin,
Mainz:

Die Abrechnung der Duplexsonographie wird auf Grund einer Empfehlung des Ausschusses "Gebührenordnung" der Bundesärztekammer mit folgenden GOÄ-Ziffern empfohlen:

Duplexsonographie hirnversorgender Gefäße: Ultraschalluntersuchung eines Organs (410), Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen (420), Zuschlag Duplex (401), Zuschlag Frequenzspektrumanalyse (404).

Ultraschalluntersuchung von Extremitätenarterien bzw. -venen: Ultraschalluntersuchung eines Organs (410), Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen (420), Extremitäten-Doppler (644). Als Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach…

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