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Wie oft checken?

Frage von Dr. Ralf Schneider,

 

Facharzt für Allgemeinmedizin,

 

Alzey:
Die GOÄ-Ziffer 29 (Vorsorgeuntersuchung Erwachsener) wird laut Beihilfe nur alle zwei Jahre ab dem 35. Lebensjahr erstattet. Dies ist jedoch meiner Meinung nach EBM-Recht.

Antwort von Maximilian G. Broglie,

Fachanwalt für Sozialrecht,

Wiesbaden:
Nicht nur die EBM-Bestimmungen, sondern auch zahlreiche Beihilfeverordnungen sehen für die Erstattungsfähigkeit von Früherkennungsuntersuchungen einen Mindestzeitraum vor. Diese Einschränkung ergibt sich nicht etwa aus der GOÄ, sondern aus den jeweiligen Beihilfeverordnungen. Sie bindet also nur den Beihilfeberechtigten im Verhältnis zu seiner Beihilfestelle, was die Erstattung betrifft, nicht etwa Arzt und Patient im Verhältnis zueinander. Der Patient kann sich also so oft checken lassen, wie er möchte x96 er muss es nur selbst bezahlen.

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