Wie rechnen wir ab?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Die fachübergreifende Gemeinschaftspraxis ist ebenso wie jede andere eine einheitliche Praxis und hat einen Vertragsarztsitz. Dies gilt auch für die Vergütung. Die Tätigkeit mehrerer Mitglieder der Gemeinschaftspraxis begründet nur einen Behandlungsfall. Eine Überweisung innerhalb einer Gemeinschaftspraxis ist deshalb nicht möglich.
Die hausärztliche Grundvergütung bei Gemeinschaftspraxen ist etwas kompliziert. Insoweit bestimmt § 8 a III des Hausarztvertrages, dass die Grundvergütung zu versagen ist, wenn auf Grund der Zusammensetzung der Gemeinschaftspraxis, insbesondere auf Grund einer Mehrzahl von an der…
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