Wie reduziere ich frühzeitig Personal?
Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt,
München:
In Bezug auf die Personalführung bei Beendigung Ihrer Gesellschaft liegen Sie weitgehend richtig. Ihre Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft - das ist hier ohne Bedeutung - ist Arbeitgeber des Praxispersonals, das Sie gemeinsam nach den üblichen arbeitsrechtlichen Vorschriften (Kündigungsfristen) kündigen müssen, wenn - wie dies üblicherweise der Fall ist - Sie gemeinsam zur Personalführung berechtigt und verpflichtet sind.
Offensichtlich gehen Sie davon aus, dass Ihr Kollege die Nachfolge allein regeln kann. Dies ist üblicherweise nicht der Fall. Vielmehr bestimmt die übliche Fortsetzungsklausel, dass der Kündigende, bzw. derjenige,…
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