Wie Schadensersatz durchsetzen?
Antwort von Maximilian G. Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Mit der Übersendung des Gastroskops an die Spezialfirma hat der Arzt ein Angebot auf Abschluss eines Werkvertrages abgegeben, das die Firma durch Ausführung der Reparatur an der Luft-/Wasserdüse angenommen hat. Durch den Werksvertrag wird der Werkunternehmer verpflichtet, das Werk so herzustellen, dass es keine Fehler mehr hat. Wenn die Firma das Gerät mit 40 Glasfaserbrüchen zurücksendet, obwohl es nur mit 3 Faserbrüchen der Reparaturfirma übersandt wurde, haftet die Firma für die weiteren 37 Faserbrüche, denn diese Brüche müssen bei dieser Firma eingetreten sein.
Der Arzt sollte deshalb der Spezialfirma eine Frist…
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