Anzeige

Wie Schadensersatz durchsetzen?

Frage von Dr. R. I., Internist in W.:
Im Jahr 2001 ließ ich bei einer darauf spezialisierten Firma mein Gastroskop wegen Glasfaserbrüchen komplett erneuern (Kostenpunkt: über DM 7500). Jetzt war ein kleiner Defekt an der Luft-/Wasserdüse aufgetreten. Daraufhin habe ich derselben Firma das Endoskop zur Reparatur geschickt. Nach Überprüfung des Gerätes durch meine Assistentinnen waren vor Versand des Gerätes ca. drei Glasfaserbrüche zu verzeichnen. Jetzt wurde mir nach der Reparatur das Gerät mit über 40 Faserbrüchen beschädigt zurückgesandt. Wer haftet?

Antwort von Maximilian G. Broglie,

Fachanwalt für Sozialrecht,

Wiesbaden:
Mit der Übersendung des Gastroskops an die Spezialfirma hat der Arzt ein Angebot auf Abschluss eines Werkvertrages abgegeben, das die Firma durch Ausführung der Reparatur an der Luft-/Wasserdüse angenommen hat. Durch den Werksvertrag wird der Werkunternehmer verpflichtet, das Werk so herzustellen, dass es keine Fehler mehr hat. Wenn die Firma das Gerät mit 40 Glasfaserbrüchen zurücksendet, obwohl es nur mit 3 Faserbrüchen der Reparaturfirma übersandt wurde, haftet die Firma für die weiteren 37 Faserbrüche, denn diese Brüche müssen bei dieser Firma eingetreten sein.

Der Arzt sollte deshalb der Spezialfirma eine Frist…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.