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Wie sicher sind KV-Bescheide?

Frage von Dr. Maria Klein,
Fachärztin für psychotherapeutische Medizin,
Ruppertsberg:

Seit über zwölf Jahren praktiziere ich nur psychotherapeutisch. Ich wurde vom ärztlichen Notfalldienst ohne zeitliche Befristung befreit. Dieser Beschluss wurde jetzt aufgehoben. Kann ich gegen die Entscheidung der KV vorgehen?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Hier geht es um die Frage, ob und inwieweit die KV berechtigt ist, eine dauernde Befreiung vom ärztlichen Notfalldienst zurückzunehmen. Dies hängt davon ab, ob die Befreiung rechtmäßig oder rechtswidrig war. Ich bin der Auffassung, dass die KV die Ärztin zu Recht vom Notfalldienst befreit hat. Zwar gilt allgemein der Grundsatz, dass jeder Arzt sich so aus-, weiter- und fortzubilden hat, dass er in der Lage ist, eine erste Notdiagnostik und Notversorgung auszuführen. Eine Ausnahme hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahre 1967 gemacht. Damals ging es um einen Psychiater, der 20 Jahre nur auf seinem Spezialgebiet…

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