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Wie Sie 2871 € vorm Fiskus retten

Autor: Holger Wendland, Steuerberater und Dipl.-Finanzwirt, Erftstadt

Verheiratete mit Kindern erhalten derzeit keinen steuermindernden Haushaltsfreibetrag von 2871 €. Es spricht viel dafür, dass dies rechtswidrig ist, für eine höchstrichterliche Klärung ist ein Verfahren bereits anhängig. Sie sollten mit Bezug darauf den Freibetrag vom Finanzamt fordern und Ihre Steuerbescheide bis zum Spruch des BFH offen halten.

Die Fassung des Einkommensteuergesetzes (EStG) für das Jahr 2002 sieht für verheiratete Eltern mit Kindern keinen Haushaltsfreibetrag vor.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte jedoch mit Beschluss vom 10.11.1998 (Az.: 2 BvR 1057/91; BStBl 1999 II 182) den Gesetzgeber dazu verpflichtet, bis zum 1.1.2002 eine Neuregelung dahin gehend zu erlassen, die Besteuerung von Unverheirateten mit Kindern und von in ehelicher Gemeinschaft lebenden, unbeschränkt steuerpflichtigen Eltern gleichzustellen. Der Gesetzgeber war dieser Aufforderung zunächst auch durch Gesetzesänderungen nachgekommen. Schließlich wurden jedoch durch das Flutopfer-Solidaritätsgesetz vom 19.9.2002 die vorangegangenen…

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