Anzeige

Wie spüre ich die Betrügerin auf?

Frage von Dr. Hannswerner Gola,
Frauenarzt,
Magdeburg:

Ich habe vor einigen Monaten in meiner Praxis eine Patientin behandelt, welche die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung angab. Über eine Versicherungskarte verfügte sie nicht. Nun kommt die an die von ihr angegebene Anschrift gesandte Rechnung mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurück. Die daraufhin von mir kontaktierte regionale Geschäftsstelle der betreffenden PKV verweigert mir unter Hinweis auf den Datenschutz jede Auskunft. Welche Wege kann ich gehen, um dennoch an mein Honorar zu kommen?

Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt,
München:

In den privaten Krankenversicherungsvertrag des Patienten mit dem Versicherer ist der Arzt in keiner Weise eingebunden. Auch der ärztliche Behandlungsvertrag besteht allein zwischen Arzt und Patient. Das Versicherungsverhältnis hat ausschließlich die Erstattung der Arzthonorare im in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang an den Versicherungsnehmer, also den Patienten, zum Gegenstand. Diese Bedingungen schließen sogar die Abtretung der Versicherungsansprüche an den Arzt aus mit der Folge, dass diese nicht direkt mit der privaten Krankenversicherung abgerechnet werden können.

Während früher nach unseren langjährigen Erfahrungen die…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.