Wie spüre ich die Betrügerin auf?
Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt,
München:
In den privaten Krankenversicherungsvertrag des Patienten mit dem Versicherer ist der Arzt in keiner Weise eingebunden. Auch der ärztliche Behandlungsvertrag besteht allein zwischen Arzt und Patient. Das Versicherungsverhältnis hat ausschließlich die Erstattung der Arzthonorare im in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang an den Versicherungsnehmer, also den Patienten, zum Gegenstand. Diese Bedingungen schließen sogar die Abtretung der Versicherungsansprüche an den Arzt aus mit der Folge, dass diese nicht direkt mit der privaten Krankenversicherung abgerechnet werden können.
Während früher nach unseren langjährigen Erfahrungen die…
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