Wie teilen wir den Gewinn?
Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt,
München:
Wie Sie richtig ausführen, müssen Sie auf Grund der gemäß § 73 SGB V vom Gesetzgeber geforderten Entscheidung über die Teilnahme entweder an der hausärztlichen oder fachärztlichen Versorgung als Internist sich auch in der Gemeinschaftspraxis auf einen Sektor festlegen. Prinzipiell müssten dabei bereichsübergreifende Gemeinschaftspraxen möglich sein, wenn die KV durch Kennzeichnung der Abrechnung erkennen kann, welcher Arzt welche Leistung erbracht hat. Dabei bleibt es grundsätzlich Ihnen überlassen, wie Sie die wirtschaftlichen Verhältnisse der Praxis regeln. Die Grenze dürfte erreicht sein, wenn berufsordnungsrechtliche Vorschriften verletzt…
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