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Wie teilen wir den Gewinn?

Frage von Dr. R. I., Internist aus H.:
Wir arbeiten in einer Gemeinschaftspraxis mit einer KV-Nummer, Honorar wird geteilt, die Praxis lebt vom diagnostisch breit gestreuten Spektrum, mit Überweisung von Rheuma bis Gastro-Koloskopie, Echo etc. Nach zukünftiger Trennung hausärztlicher/fachärztlicher Internist bis Ende des Jahre wird es uns ja nur möglich sein, das notwendige diagnostische Spektrum anzubieten, wenn wir eine Aufteilung in hausärztlicher und fachärztlicher Internist machen, wahrscheinlich mit zwei KV-Nummern. Ob wir im Innenverhältnis wie bisher die Einnahmen teilen (beseitigt bei gleichem Arbeitstil viele Konflikte), bleibt wohl uns überlassen?

Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt,
München:

Wie Sie richtig ausführen, müssen Sie auf Grund der gemäß § 73 SGB V vom Gesetzgeber geforderten Entscheidung über die Teilnahme entweder an der hausärztlichen oder fachärztlichen Versorgung als Internist sich auch in der Gemeinschaftspraxis auf einen Sektor festlegen. Prinzipiell müssten dabei bereichsübergreifende Gemeinschaftspraxen möglich sein, wenn die KV durch Kennzeichnung der Abrechnung erkennen kann, welcher Arzt welche Leistung erbracht hat. Dabei bleibt es grundsätzlich Ihnen überlassen, wie Sie die wirtschaftlichen Verhältnisse der Praxis regeln. Die Grenze dürfte erreicht sein, wenn berufsordnungsrechtliche Vorschriften verletzt…

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